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Kostenübernahme

Rezept – Ambulant – Privat

Wir sind von allen Kostenträgern zur Erbringung unserer therapeutischen Leistungen vertraglich zugelassen und anerkannt.

Rezeptpatienten

Die Kosten der Therapie, auf Basis des Heilmittelkatalogs bei gesetzlich versicherten Patienten, werden durch die Krankenkassen übernommen.

Der Patient hat einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10,00 Euro pro abgegebenem Rezept zu leisten.

Ambulante Komplextherapie

Die Kosten der Ambulanten Muskuloskeletalen Rehabilitationsmaßnahmen (AMR) bei gesetzlich Versicherten werden nach vorausgehender Genehmigung von den Krankenkassen übernommen. Der Patient hat einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Behandlung zu leisten.

Die Kosten der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) über die Berufsgenossenschaft werden komplett übernommen.

Die Kosten der Ambulanten Rehabilitation über die Rentenversicherungsträger werden komplett übernommen.

Privatversicherte & Selbstzahler

Unsere Privatpatienten bitten wir, die Kostenübernahme unserer therapeutischen Leistungen mit ihrer privaten Krankenversicherung zu klären.
Als Selbstzahler können Sie sich einen großen Teil unserer Leistungen selbst ermöglichen.

Gerne informieren wir Sie ausführlich über alle Fragen zur Kostenübernahme.

Bei Fragen zum Antragsverfahren bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose Rehaberatung.