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Übersicht

Zulassungen – Ambulante Rehabilitation

Sowohl als Kassenpatient jeglicher Krankenkasse als auch als Privatpatient sind Sie bei uns herzlich willkommen!

Auch Patienten mit BG-Rezept erhalten bei uns eine Therapie.

Die ambulante Rehabilitation gilt schon lange als patientenfreundliche Alternative zu stationären Behandlungsmaßnahmen. Patienten ziehen immer häufiger wohnortnahe Therapiemaßnahmen vor, da sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen möchten.

Aufgrund der ärztlichen Diagnose werden individuelle Behandlungsprogramme zusammengestellt, wie bei einem stationären Aufenthalt. Insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Verletzungen sowie orthopädischen Operationen können schnelle und nachhaltige Erfolge in der ambulanten Rehabilitation erzielt werden. Zudem werden auch degenerative orthopädische Krankheiten, angeborene Krankheiten wie Fehlbildungen, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane behandelt.

Formen der Rehabilitation

Als Partner der Berufsgenossenschaft, der Deutschen Rentenversicherung und aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen führen wir in unserem Ambulanten Reha- und Gesundheitszentrum die ambulante Rehabilitation durch.

Für die einzelnen Kostenträger gibt es unterschiedliche Formen der Ambulanten Rehabilitation:

AHB/AR

Anschlussheilbehandlung/-rehabilitation

AMR

Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation (Ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation)

IRENA

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

EAP

Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Therapeutische Leistungen –

von allen Kostenträgern anerkannt und zugelassen

Gerne informieren wir Sie ausführlich über alle Fragen zur Kostenübernahme. Bei Fragen zum Antragsverfahren bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose Reha-Beratung an.

Uns ist wichtig, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Es ist uns leider nicht gestattet, ohne ärztliche Diagnose und der darauf abgestimmten Verordnung (Rezept) zu behandeln. Unsere Berufsgruppe ist weisungsgebunden und darf nur auf ärztliche Anordnung tätig werden.

Aus der ärztlichen Verordnung geht hervor, welche Diagnose und welches Heilmittel (Therapieform) abgegeben werden soll und welches Zeitfenster hierfür benötigt wird. Ohne diese zwingenden Angaben ist eine Terminvereinbarung vorab nicht möglich.

Wir bitten diesbezüglich um Verständnis. Sollten Verordnungen vorhanden sein, sind wir gerne bereit, auch vorab Termine zu vereinbaren.